INFORMATION:
WANN KOMMEN DIE ABRECHNUNGEN UND AUSZAHLUNGEN?
Die Abrechnungen kommen immer am 15. eines Monats für den vorangegangenen Monat wenn man eine Provisionsgutschrift von uns erhalten möchte, das heisst die Gutschriftserstellung über unsere Firma erfolgen soll. 1x im Monat danach erfolgen die Überweisungen. Wer seine Rechnungen selbst schreibt, kann diese natürlich immer und sofort an uns senden. Achtung: Immer wieder werden wir gefragt ob es möglich ist, das der Verdienst unserer Telefonistin in Heimarbeit auf ein Paypal-Konto, ein Belgisches, Lettisches o.ä. Konto überwiesen werden kann. Das geht leider nicht. Wir möchten das hier bereits in unserem Informationsmaterial direkt verdeutlichen, das wir keine Überweisungen ins Ausland oder auf Paypal - Konten vornehmen. Wir haben keine Gewerbescheinpflicht für die Arbeit als Telefonistin in Heimarbeit bei uns. Ihre Versteuerung, sollten überhaupt Steuern anfallen, liegt komplett in Ihren Händen und Sie machen alles selbst. Natürlich können auch gerne Telefonistinnen mit Gewerbeschein in Heimarbeit bei uns arbeiten. Auch Rechnungssteller sind herzlich willkommen. Wir schreiben aber auch gerne eine Gutschrift.
Keine Pflicht zur Vorlage eines Gewerbescheins: Warum ist das so bei Euch?
Wir können nicht nachvollziehen, ob ein Gewerbeschein echt, abgelaufen oder gültig ist. Deswegen brauchen wir ihn nicht vorgelegt zu bekommen. Das ist der eine Punkt. Dann gibt es immer mehrere Möglichkeiten sich zu versteuern, sollten überhaupt Steuern anfallen. Wir sind nicht mehr in den 90er Jahren! Alle Telefonfeen bestimmen selbst, wie sie sich versteuern werden und sind uns keine Rechenschaft schuldig. Unsere Telefonfeen sind kluge, selbstbestimmte und selbstständige Frauen die genau wissen, was sie wollen und welche Möglichkeiten sie haben.

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